Hessischer Bildungsserver / Von der Diagnose zur Förderung

Förderplanung

Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schüler war schon immer konstitutiver Auftrag von Schule und Verpflichtung für jede Lehrerin und jeden Lehrer (HSG § 3 Abs.6).

Dieser Förderauftrag ist mit Beginn des Schuljahres 2006 noch stärker betont durch die Verpflichtung individuelle Förderpläne bei Nichtversetzung oder gefährdeter Versetzung zu erstellen und die Eltern und die Schülerin oder den Schüler zu informieren (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, §10 Abs.4.)

In diesem Teil-Modul erhalten Sie Informationen und Anregungen:

  1. Wozu individuelle Lernpläne/ individuelle Förderpläne?
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Verfahren zur Erstellung von individuellen Lernplänen
  4. Beispiele von Förderplänen unter allgemeiner und spezifischer Fragestellung
  5. Evaluation
  6. Wenn Förderpläne nicht greifen
  7. Materialien und Dokumentationen