Hessischer Bildungsserver

Kultusministerin Nicola Beer: „Alle Schulen bekommen mehr“

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 31. Dezember 2014 00:00

Zum Beginn des kommenden Schuljahres 2013/2014 werden alle hessischen Schulen eine Unterrichtsversorgung von durchschnittlich 105 % erhalten. Über die Grundunterrichtsversorgung hinaus, die zur Abdeckung der Stundentafel dient, stellt das Land Hessen insgesamt rund 1.990 Lehrerstellen mehr zur Verfügung, wodurch eine Unterrichtsversorgung von 105 % im Landesdurchschnitt erreicht wird. Dieser Zuwachs wird nicht gleichmäßig, sondern mittels eines Sozialindexes an die Schulen verteilt.

„Alle Schulen, ganz gleich welcher Schulform sie angehören, erhalten damit mehr! Bisher haben Schulen einen unterschiedlichen Ausstattungsgrad im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung. Nunmehr erhalten alle Schulen eine mindestens 104-prozentige Unterrichtsversorgung, alle Selbstständigen Schulen eine mindestens 105-prozentige Unterrichtsversorgung. D.h. alle Schulen bekommen mehr. Dies gilt auch für jene Schulen, die in der Vergangenheit bereits an verschiedenen Landesprogrammen wie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) oder bili (bilingualer Zweig) teilgenommen haben bzw. Schwerpunkte auf die musikalische Förderung gesetzt haben“, so die Hessische Kultusministerin Nicola Beer.

Darüber hinaus werden 300 Stellen über einen Sozialindex an die Schulen in Hessen verteilt, die im Landesvergleich unter besonders schwierigen sozialen Bedingungen arbeiten.
Der Sozialindex beschreibt das Umfeld einer Schule aufgrund bestimmter Sozialindikatoren:

• Anteil der Arbeitslosen an der Wohnbevölkerung jeder Gemeinde
• Anteil der SGB II-Empfänger (Hartz IV) an der Wohnbevölkerung jeder Gemeinde
• Anteil Einfamilienhäuser bezogen auf die Gesamtzahl der Wohnungen jeder Gemeinde
• Anteil der Zuwanderer unter den Schülerinnen u. Schülern jeder Schule
Für den Sozialindex werden die Zahlen des Statistischen Landesamts für das Kalenderjahr 2012 bzw. die Daten der Lehrer und Schüler Datenbank (LUSD) für das Schuljahr 2012/13 zugrunde gelegt. Dieser wird auf drei Jahre festgelegt, um den Schulen Planungssicherheit zu geben. Der Sozialindex und die dadurch erzielten Effekte werden evaluiert.
„Mit diesem neu eingeführten Sozialindex schaffen wir einen Nachteilsausgleich für Schulen, die sich aufgrund ihres Umfelds bzw. ihrer Schülerschaft besonderen pädagogischen Herausforderungen stellen müssen. Also: Weg vom „Gießkannenprinzip“ und hin zu mehr individueller Förderung“, unterstrich Nicola Beer.

Alle hessischen Schulen entscheiden innerhalb ihres Schulprogramms selbst darüber, wie sie die zusätzlichen Ressourcen für ihr eigenes Konzept vor Ort einsetzen wollen. So werden z.B. Schulen, die eine erhebliche Anzahl von Schulverweigerern haben, eher Stundenkontingente zur „aufsuchenden Elternarbeit“ bereitstellen. Grundschulen werden ggf. eher individuelle Förderung durch spezifische Unterrichtsangebote (wie z.B. Lesen in allen Fächern) in den Vordergrund stellen. Für berufliche Schulen kann die Verwendung von Ressourcen zum Ausbau des lebenslangen Lernens von großem Interesse sein.

Konkret können alle Schulen u.a. folgende Gestaltungsmöglichkeiten nutzen:

  • zusätzliche Mittel zur Profilbildung der Schulen
  • zusätzliche Unterrichtsangebote
  • besondere pädagogische Methoden und Sozialformen im Unterricht
  • zusätzliche Betreuungsangebote
  • Hausaufgabenhilfe
  • Förderunterricht (zielgerichtete Fördermaßnahmen wie z.B. „Lese-Tandems“)
  • Schülerberatung
  • Einrichtung kleinerer Lerngruppen
  • flexible Gruppenteilung
  • Doppelbesetzung, Team-Teaching
  • gegenseitige Hospitation
  • kollegiale Fallberatung
  • Verstärkung der konzeptionellen Arbeit (z. B. Schulprogramm, Schulcurriculum) und schulische Angebote mit Bezug zum Schulprogramm/-profil
  • Schülerprojekte
  • Öffnung der Schule (z. B. Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen wie Sport- und anderen Vereinen, Kunst- und Musikschulen, kommunalen und kirchlichen Einrichtungen, Trägern der beruflichen Weiterbildung)
  • Präventive Maßnahmen, z. B. Zusammenarbeit mit Jugendämtern
  • Elternarbeit / aufsuchende Elternarbeit
  • weitere Ausgestaltung des Vertretungskonzeptes der Schule
  • Erhöhung der Deputate für Schulleitungs- und Verwaltungsaufgaben für die Übernahme besonderer Aufgaben

Ferner haben Schulen mit Kleinem Schulbudget folgende Möglichkeiten:

  • Einsatz von befristet beschäftigten TV-H-Kräften für die Durchführung von Projekten oder sonstigen Landesaufgaben (z.B. Erweiterung von Unterrichtsangeboten). Die TV-H-Verträge werden vom Landesschulamt geschlossen. Die Schulen selbst haben keine Vertretungsbefugnis für den Abschluss eines Vertrags
  • Unterstützung durch außerschulische Dienstleister, z.B. für Supervision (Vertragsabschluss unter Einbindung des Landesschulamts)

Des Weiteren haben Selbstständige Schulen mit Großem Schulbudget (SES, SBS, RSBS) folgende Gestaltungsmöglichkeiten:

  • Einsatz von befristet beschäftigten TV-H-Kräften für die Durchführung von Projekten oder sonstigen Landesaufgaben. Die TV-H-Verträge darf die Schule selbst schließen
  • Einsatz von zusätzlichem Personal im pädagogischen Bereich und nicht lehrendem Personal zur Assistenz in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen, sobald die erlassliche Regelung vorliegt. Der Entwurf befindet sich derzeit im personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren
  • Abschluss von Verträgen zur Verbesserung der regionalen Fort- und Weiterbildung
  • Zusammenarbeit mit Hochschulen oder Volkshochschulen
  • Aufbau eines regionalen Weiterbildungsmanagements

„Mit der 105-prozentigen Unterrichtsversorgung im Landesdurchschnitt haben wir ein zentrales Vorhaben der Koalition erfüllt. Alle Schulen bekommen noch mehr Personal für individuelle Förderung und gleichzeitig stellen wir uns der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, gerade auch Schülerinnen und Schülern aus sozial schwierigen Verhältnissen bessere Startchancen zu bieten“, betonte Beer abschließend.

| 8.2.2013