Hessischer Bildungsserver

Landesregierung regelt Schulbesuch von statuslosen Kindern

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 31. Dezember 2014 00:00

Kinder von statuslosen Eltern sollen in Hessen künftig die Schule besuchen dürfen. Die Landesregierung hat dabei einen Weg eingeschlagen, „der den Kindern einerseits den Schulbesuch möglich macht, ihren Aufenthaltsstatus aber nicht verfestigt", erklärte Kultusministerin Dorothea Henzler heute in Wiesbaden.

Zu diesem Zweck muss die „Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache" geändert werden. Danach sollen Schülerinnen und Schüler, die nicht schulpflichtig sind, aber ihren tatsächlichen Aufenthalt in Hessen haben, zum Schulbesuch berechtigt sein. Die Aufnahme in einer Schule würde zudem nicht mehr ausdrücklich die Vorlage einer gültigen Meldebescheinigung erfordern. „Damit schaffen wir für die Schulleiterinnen und Schulleiter Rechtssicherheit, ohne dass die Organisation des Schulbetriebes gestört wird, und wir geben den Kindern gleichzeitig die Chance, am Unterricht teilzunehmen", erklärte Henzler. Die Ministerin zeigte sich zufrieden damit, dass nunmehr eine tragfähige und pragmatische Lösung im Sinne der Kinder gefunden worden sei. Für diese Verordnung wurde nun das Beteiligungsverfahren eingeleitet.

| 1.10.2009