18.02.1958 Elternmitbestimmung
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 31. Dezember 2014 00:00
Der hessische Staatsgerichtshof stellt fest: Die Landesverfassung gewährt die Mitbestimmung der Eltern nicht nur an den einzelnen Schulen, sondern schreibt die auch für zentrale Maßnahmen des Unterrichtswesens vor.