Hessischer Bildungsserver

Kultusministerin Henzler ermutigt Eltern zur Mitwirkung in den Elternbeiräten

„Schule braucht den Einsatz der Eltern und den Dialog mit den Eltern“

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 31. Dezember 2014 00:00

In ganz Hessen stehen derzeit Wahlen von Klassen- und Schulelternbeiräten an. Zudem werden in vielen Kreisen und Städten in den nächsten Wochen und Monaten die Kreis- und Stadtelternbeiräte gewählt. Kultusministerin Dorothea Henzler ermutigte heute alle Eltern, sich in diesen Gremien zu engagieren: „Schule braucht den Einsatz der Eltern und den Dialog mit den Eltern, denn erfolgreiche Bildung und Erziehung ist eine partnerschaftliche Aufgabe von Schule und Elternhäusern“, so Henzler.

Aus eigener Erfahrung könne sie sagen, dass Elternmitwirkung, Elternmitbestimmung und Elternarbeit in den verschiedenen Formen und Gremien wichtig und notwendig seien. „Nur wenn die Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer in der Schulbildung an einem Strang ziehen, sind der Bildungserfolg und die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder überhaupt möglich“, sagte die Ministerin. Insbesondere gelte es auch, Eltern mit Migrationshintergrund für ein Engagement in einem Elternbeirat zu gewinnen, um weitere Fortschritte bei der Integration zu erzielen.

Die Kontinuität der Elternarbeit in den Kreiselternbeiräten sei mit dem neuen Schulgesetz weiter verbessert worden. Damit die Elternmitbestimmung aufgrund der kurzen Verweildauer der Kinder in einzelnen Schulformen nicht ins Leere laufe, gebe es nun ein so genanntes Anschlussmandat. Bislang seien Eltern als Mitglied der Elternvertretung ausgeschieden, wenn das Kind, für das das Mandat wahrgenommen wurde, die Schulform verlassen hatte. Mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes zum 1. August 2011 gebe es nun die Möglichkeit, in der Elternvertretung zu bleiben, wenn ein weiteres Kind des Elternvertreters die Schulform besucht oder wenn, nachdem ein Kind die Schulform verlassen hat, im darauf folgenden Schuljahr ein Geschwisterkind nachfolgt.

Hintergrund:

Der Kreiselternbeirat heißt in kreisfreien Städten Stadtelternbeirat. Er wird aus einer bestimmten Zahl von Abgeordneten für jede Schulform gebildet. Jeder Schulelternbeirat wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder und deren Stellvertreter eine bestimmte Anzahl von Delegierten und Ersatzdelegierten. Diese wählen den Kreis- bzw. Stadtelternbeirat des Landkreises - getrennt nach Schulform - für die Dauer von zwei Jahren. Der Kreis- und Stadtelternbeirat ist Vertreter aller Eltern seines Bezirkes. Er nimmt Anregungen, Fragen oder Probleme von Eltern und Schulelternbeiräten auf und versucht diese zu beantworten oder Lösungen zu finden. Der Kreis- und Stadtelternbeirat steht in engem Kontakt zum Staatlichen Schulamt und zum Schulträger. Beide Instanzen nehmen häufig an gemeinsamen Sitzungen teil. Außerdem nimmt der Kreis- und Stadtelternbeirat regelmäßig an Treffen aller hessischen Kreis- und Stadtelternbeiräte mit dem Landeselternbeirat und dem Kultusministerium teil. Hierbei werden Erfahrungen ausgetauscht und eigene Fragen und Ideen eingebracht.

| 30.8.2011