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Weiterentwicklung von G8 und Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 31. Dezember 2014 00:00

Kultusministerin Nicola Beer stellte auf der heutigen Pressekonferenz das angekündigte Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung bei G8 und der Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 vor.

Erster Baustein: Weiterentwicklung von G8

„Viele Eltern wünschen sich eine vielfältige Schullandschaft, die ihnen Wahlfreiheit für ihre Kinder ermöglicht. G8 ist und bleibt dabei ein wichtiges Angebot, das Hessens Schullandschaft prägt“, so Kultusministerin Nicola Beer.

An vielen hessischen Gymnasien gelingt G8. Schülerinnen und Schüler, Eltern und auch Lehrerinnen und Lehrer sind an diesen Schulen zufrieden. Alle Gymnasien, die ihren Schülerinnen und Schülern weiterhin ein verlässliches G8-Angebot bieten, werden jetzt noch intensiver unterstützt, um G8 überall erfolgreich im Sinne der Schülerinnen und Schüler umzusetzen. Hessens Gymnasien können dabei auf klare Rahmenbedingungen zählen, die ihnen die Freiräume eröffnen, die sie brauchen, um sich auf die Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler einstellen zu können.

Unterrichtsinhalte - am Schüler orientiert

Das hessische Kerncurriculum legt fest, welche Kompetenzen die hessischen Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Sekundarstufe I erwerben sollen. Im Vergleich zu den früheren Lehrplänen werden nur noch deutlich reduzierte Kerninhalte verbindlich festgelegt. Dies schafft umfassende Gestaltungsmöglichkeiten für jede Schule, z.B. aus den früheren Lehrplänen Inhalte auszuwählen oder eigene Stoffgebiete festzulegen, um daraus ein Schulcurriculum zu entwickeln. Das Schulcurriculum wird somit zum spezifischen Lehrplan der einzelnen Schule. Im Unterricht werden die festgelegten Kompetenzen anhand der Inhalte erworben, die die Schule im Rahmen ihres Profils für sinnvoll und notwendig hält. „Der Stand der Umsetzung der Schulcurricula an den einzelnen Schulen ist derzeit allerdings sehr unterschiedlich. Deshalb wird der Stand jetzt zeitnah erhoben um - wo nötig - die Umsetzung in den Schulen mit Beispielen guter fachlicher Praxis voranzutreiben“ erläuterte Beer.

Lernen, Üben, Entspannen - auf die richtige Taktung kommt es an


G8 braucht einen Schulalltag, der nicht nur Möglichkeiten zum Lernen, sondern auch zum Üben und Entspannen bietet. An vielen Schulen gelingt dies bereits heute. Diese Schulen haben ihre Stundentafel angepasst und den Schultag so getaktet, dass sich die Zeiten für Unterricht, Hausaufgaben, Lern- und Übungsphasen sowie Entspannungs- und Bewegungsphasen sinnvoll abwechseln. Die zur Verfügung stehenden fünf Wochenstunden Wahlunterricht in der Sekundarstufe I werden nach Bedarf eingebracht. Konzepte von Schulen, die hier bereits besonders erfolgreich arbeiten, werden als Beispielstundentafeln zur Orientierung zur Verfügung gestellt.

Kultusministerin Nicola Beer: „Für die Verbesserung von G8 stehen wirksame Instrumente bereit: Die enge Verzahnung von Ganztagsangeboten mit dem Unterricht, eine mögliche 60-Minuten-Taktung der Unterrichtszeit und eine angemessene Anpassung der Hausaufgabenformate und -zeiten.“

Kultusministerin Nicola Beer: „Zielrichtung ist, dass die Schülerinnen und Schüler an langen Unterrichtstagen gegen 16:00 Uhr mit fertigen Hausaufgaben nach Hause gehen und dann Zeit haben zum Beispiel für Vereine und Sport, um Freunde zu treffen, zum Musizieren und für Aktivitäten in der Gemeinde oder bei der Freiwilligen Feuerwehr.“

Kommunikation in der Schule und Beratung von Eltern


Um eine Häufung der Leistungsnachweise in bestimmten Wochen weitgehend zu vermeiden, ist mancherorts eine bessere Absprache über die Termine und Anzahl der Klassenarbeiten zwischen den Lehrkräften einer Klasse erforderlich. Damit die zu erbringenden Leistungsnachweise, Referate, Gruppen- und sonstigen Arbeiten nicht zu einer unnötigen Belastung einer Klasse führen, sind diese über den Schuljahresverlauf zu entzerren.

Eltern, Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 verlässlich über die Stundentafel und Zeitraster, Hausaufgabenkonzepte und die schulspezifischen Regelungen für Leistungsnachweise informiert.

Zweiter Baustein:
Wahlfreiheit zwischen G8 und G9

Die Wahlfreiheit zwischen G8 oder G9 an Gymnasien kommt ab dem Schuljahresbeginn 2013/14 und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt wahrgenommen werden. Nach Inkrafttreten der heute vorgestellten Schulgesetzänderung gelten die gleichen Voraussetzungen für Gymnasien, wie für die seit 2008 bestehende Wahlfreiheit bei den kooperativen Gesamtschulen. Im Grundsatz gilt, dass sich die Schulen als Ganzes für G9 entscheiden können. Die Umstellung erfolgt beginnend ab der Jahrgangsstufe fünf.

Die schulrechtlichen Schritte hin zu einem möglichen Wechsel zu G9 sind im Einzelnen:
 

Voraussetzungen: notwendige Beschlüsse, zu beteiligende Gremien

Grundlage ist eine curricular und pädagogisch begründete, die personellen, sächlichen und unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten der Schule berücksichtigende Konzeption der Gesamtkonferenz.

Entscheidung der Schulkonferenz

 

    • auf der Grundlage der Konzeption der Gesamtkonferenz
    • Mehrheit von mindestens zwei Dritteln
    • im Einvernehmen mit dem Schulträger

Zustimmung des Schulelternbeirats (SEB)

Zustimmung der Schülervertretung (SV)

Genehmigung durch das Staatliche Schulamt

Aufnahme der Entscheidung in den Schulentwicklungsplan durch den Schulträger

Zustimmung des HKM zur (Teil-)Fortschreibung des Schulentwicklungsplans

Dritter Baustein: Schulversuch Parallelangebot G8/G9

Im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Schulversuchs erhalten Gymnasien und kooperative Gesamtschulen die Möglichkeit für ein Parallelangebot G8/G9 innerhalb einer Schule. Alle Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Schulen starten dabei in den Jahrgangsstufen 5 und 6 unter G8-Bedingungen. Erst nach dieser Beobachtungs- und Orientierungsphase wird auf der Grundlage einer professionellen Beratung der Eltern und ihrer Kinder durch die Gymnasiallehrkräfte eine Entscheidung für den weiteren Weg in G8 oder G9 getroffen.

Ausgestaltung des Schulversuchs:

  • Diese Option wird einer begrenzten Zahl von Gymnasien (durchgängige Gymnasien und gymnasiale Mittelstufengymnasien) sowie auch kooperativen Gesamtschulen jeweils mit einer prognostisch gesicherten Jahrgangsbreite von mindestens vier Zügen im Rahmen eines Schulversuchs eröffnet.
  • Eine Zweizügigkeit in jeder Organisationsform (G8 und G9) muss gewährleistet sein.
  • Die Schule entscheidet über eine Kopplung der G8- und/oder G9-Klassen an bestimmte Schwerpunkte und/oder schulspezifische Profile.
  • Bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 5 geben die Eltern eine Interessensbekundung für G8 oder G9 ab.
  • Alle Schülerinnen und Schüler werden in den Jgst. 5 und 6 gemäß der G8-Stundentafel unterrichtet.
  • Ab der Jahrgangsstufe 7 können Schülerinnen und Schüler den verbleibenden Anteil der Sekundarstufe I in drei oder vier Jahren durchlaufen.
  • Die Entscheidung für G8 oder G9 am Ende der Jgst. 6 trifft die Schule auf der Grundlage der Interessensbekundung der Eltern bei Eintritt in Jahrgangsstufe 5 und einer eingehenden Beratung der Eltern durch die Schule in der Jahrgangsstufe 6.
  • Ausgewogenheit des regionalen G8- und G9-Angebots (insbesondere in den Flächenkreisen mit weiten Wegen zwischen den einzelnen Schulen)
  • Vorlage eines Konzeptes zur schulspezifischen Ausgestaltung des Angebotes
  • Aufnahme von Gymnasien (durchgängige Gymnasien und Mittelstufengymnasien) sowie kooperativen Gesamtschulen in zwei Tranchen zu Beginn der Schuljahre 2013/14 und 2014/15
  • Dauer des Schulversuchs: 3 Jahre, auslaufend für die während des Versuchszeitraums eingeschulten Schülerinnen und Schüler
  • In den Schulen der 1. Tranche können Schülerinnen und Schüler in den Jahren 2013/14 bis einschließlich 2015/16 in den Schulversuch eintreten. Damit endet der Schulversuch für diese Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres 2020/21.
  • In den Schulen der 2. Tranche können Schülerinnen und Schüler in den Jahren 2014/15 bis einschließlich 2016/17 in den Schulversuch eintreten. Damit endet der Schulversuch für diese Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres 2021/22.

Kultusministerin Nicola Beer: „Freiheit und Vielfalt sind das Kennzeichen der hessischen Schullandschaft. Zukünftig haben wir auch im Bereich der „klassischen“ Gymnasien die Freiheit für Schülerinnen und Schüler, entsprechend der persönlichen Neigungen und Fähigkeiten in unterschiedlichen Geschwindigkeiten zum Abitur zu gelangen."

| 20.9.2012