Hessischer Bildungsserver

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Aufgrund der Kulturhoheit der Bundesländer gibt es kein einheitliches Bundes-Schulgesetz. Das Hessische Kultusministerium (HKM) bündelt auf seiner Schulrecht-Plattform alle Vorgaben in seinem Zuständigkeitsbereich. Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Richtlinien bilden gemeinsam den Rahmen, in dem sich Schulen und Lehrkräfte bewegen dürfen. Deshalb werden zum Beispiel im Hessischen Schulgesetz (HSchG) die zulässigen pädagogischen Maßnahmen nicht umfassend konkretisiert.


Das Hessische Landesdatenschutzgesetz (HDSG) regelt auf Basis des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die personenbezogene Datenverarbeitung in hessischen Behörden. Über seine Internetpräsenz gibt der Hessische Datenschutzbeauftragte Auskunft zum Datenschutz in Schulen und beantwortet aktuelle Fragen wie die nach der Zulässigkeit von Videoüberwachung in Schulen oder die der Zuständigkeit für die Veröffentlichung personenbezogener Daten auf Schulhomepages.

Nicht immer liegt die Ausgestaltung bundesweit geltender Gesetze bei den einzelnen Bundesländern. So gilt das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Hierzulande ist jede Form der Nutzung geschützter Werke grundsätzlich von der Zustimmung der Urheber abhängig. Anders als in angelsächsischen Ländern erlangen Schöpfer eines Werkes im Zeitpunkt der Schöpfung automatisch das Urheberrecht, ohne dass sie dieses bei einer offiziellen Stelle anmelden müssten - außerdem bleiben die Urheberrechte (Verwertungsrechte) ihnen lebenslang erhalten und gehen nach ihrem Tod auf ihre Erben über. Lediglich die Berechtigung zur Nutzung des Werks kann auf Dritte übertragen werden. Für die Schule gelten privilegierende Regeln, doch ist es für alle Beteiligten wichtig, sich mit den schulrelevanten Grundzügen des Urheberrechtes zu befassen. Weitere Informationen zum Urheberrecht in der Schule

Das Portal Recht von Lehrer Online liefert hervorragende Orientierungshilfen zu rechtlichen Fragen rund um Schule und Unterricht. Besonders interessant ist die Rubrik "Fall des Monats" mit aktuellen Schulrechtsentscheidungen. 

In unserem Online-Lernarchiv Medienerziehung und IKG finden Sie Unterrichtsmaterialien zu rechtlichen Aspekten der Mediennutzung wie Datenschutz, Onlinemobbing, Plagiate, Rechtsverstöße per Handy sowie Urheberrecht und Medien.

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Schulrecht bei Lehrersliebling

Dr. jur. Günther Hoegg ist Lehrer in Niedersachsen und Schulrechtsexperte, der bei den Basisinformationen zum Schulrecht ausgewählte Gerichtsurteile sowie die "10 Gebote des Schulrechts" leicht verständlich auf den Punkt bringt. Offene Fragen können über das moderierte Schulrechtsforum gestellt werden.
Bitte beachten Sie: Die Materialien sind kostenlos - die Seite finanziert sich durch Werbung.

Die Materialien im Kapitel "Urheberrecht und Datenschutz in der Schule" der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen des Landes Baden-Württemberg dürfen im Rahmen der staatlichen Lehreraus- und -fortbildung und an Schulen verwendet werden. Die umfangreichen Hilfen sind sorgfältig gestaltet und gehen auch auf viele Einzelfragen ein, um rechtlich korrektes Verhalten insbesondere beim Medieneinsatz im Unterricht zu ermöglichen. Die Navigation erfolgt über das Menü auf der linken Seite.

Open Content Lizenzen ermöglichen es Urhebern selbst zu bestimmen, unter welchen Bedingungen ihre Werke digital veröffentlicht und genutzt werden dürfen. Die Deutsche UNESCO-Kommission hat einen Leitfaden zum rechtssicheren Umgang mit Open Content Lizenzen veröffentlicht. Die vom Medienrechtsanwalt Till Kreutzer geschriebene Broschüre (pdf, 72 S.) informiert umfangreich über Rechte und Pflichten von Urhebern und Nutzern. Als bekanntestes Beispiel stellt der Leitfaden die Lizenz "Creative Commons" vor. Quelle